von Eckhard Becker

Durchführung der Jahreshauptversammlung 2020 im sogenannten Umlaufverfahren

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung 2020 muss in diesem Jahr im sogenannten schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden. Warum gerade diese Form notwendig ist, wird ausführlich nachfolgend erklärt.

Folgendes ist ganz wichtig:
Es muss mindestens die Hälfte der Mitglieder (d.h. mind. 140 Personen) ein schriftliches Votum abgeben! Dies ist am einfachsten durch eine entsprechende Stimmabgabe per E-Mail an vorstand@duc-darmstadt.net möglich. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist die Jahreshauptversammlung nicht beschlussfähig!